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Norbert Lettow - Ihr regionaler Partner in Sachen Arbeitsschutz, Arbeitssicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz

Mein Ziel bei dem ich Sie gern unterstütze: „Weg vom Risiko, hin zur Sicherheit!“

Gesetzliche Bestimmungen zum Arbeitsschutz sind für jedes Unternehmen bindend und durch ihre Vielfalt aber auch kaum zu überblicken. Sie kümmern sich um Ihr Kerngeschäft und von mir als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit mit dem entsprechenden Knowhow erhalten Sie die Unterstützung, die Sie für Ihre Rechtssicherheit gegenüber den Arbeitsschutzbehörden und Ihrer Berufsgenossenschaft benötigen.

Durch eine, Ihren individuellen betrieblichen Gegebenheiten angepasste Betreuung, durch das Verständnis der Regelwerke wie z.B. die Arbeitsstättenverordnung und durch eine Implementierung der gesetzlich vorgeschriebenen Arbeitsschutzmaßnahmen erhalten Sie die Chance, den Arbeits- und Gesundheitsschutz in Ihrem Unternehmen zu optimieren. Folglich stärken Sie nicht nur die Motivation Ihrer Mitarbeiter durch sichere und gesunde Arbeitsplätze, Sie vermeiden auch Arbeitsunfälle und deren Folgen, z.B. Ausfallzeiten.

Ich betreue und berate Sie/Ihr Unternehmen entsprechend dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und der DGUV Vorschrift 2.
Denn: Grundsätzlich ist jeder Unternehmer, bereits ab einem beschäftigten Mitarbeiter, dazu verpflichtet, umfassende organisatorische Maßnahmen zum Arbeitsschutz, zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz zu treffen!
Übrigens: Zu den Mitarbeitern zählen auch geringfügig Beschäftigte, Aushilfen und Putzfrauen sowie Leiharbeiter. Auch Unternehmen, in denen „noch nie etwas passiert“ ist, müssen die Forderungen aus dem ASiG und der DGUV V2 umsetzen. Nur so ist die, für jeden der in der Verantwortung steht, angestrebte Rechtssicherheit gegeben.

 

Erkrankungen und somit Ausfallzeiten, ausgelöst durch Unfälle, sind nicht nur für den betroffenen Beschäftigten eine schmerzverbundene Angelegenheit. Folgen können auch Störungen im Arbeitsablauf, verunsicherte Mitarbeiter, negative Presse, rechtliche Auseinandersetzungen und auch Zahlungsforderungen jeglicher Art sein.

Für Sie als Unternehmer/Arbeitgeber ist die Beratung eine kompetente und umfassende Unterstützung in Bezug auf die umfangreichen Vorgaben des Arbeitsschutzgesetzes. Sie können sich somit voll und ganz auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren. Zudem vermittle ich Ihren Mitarbeitern das Wissen für einen sicheren Arbeitsablauf. Hier gilt das Ziel, Prävention statt Reaktion auf ….!

Den Umfang meiner Beratung entnehmen Sie bitte dem „Leistungsangebot“.

Unsere Leistungen

Arbeitsschutz

Auch wenn es nicht immer auf den ersten Blick sichtbar ist, hier geht es um Sicherheit, die nicht nur Ihrem Unternehmen bzw. Ihrer Einrichtung hilft.

Ein effizienter Arbeitsschutz sowie eine zielgerichtete Unfallvermeidung sind die Grundlage für die Gestaltung und den Erhalt sicherer sowie menschengerechter Arbeitsplätze/-bedingungen.

 

Arbeitssicherheit

Grundlage wie auch Ziel der Arbeitssicherheit ist die Sicherheit der Mitarbeiter bei ihrer Arbeit, somit die Beherrschung und Minimierung von Gefahren im Arbeitsablauf in Bezug auf ihre Sicherheit und Gesundheit.

Unfälle und berufsbedingte Erkrankungen sind für Unternehmen und Einrichtungen ein hoher Kostenfaktor. Aus diesem Grund ist das Management von Sicherheit und Gesundheitsschutz in jedem Unternehmen ein unverzichtbarer Teil der angebotenen Beratung.

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Gesundheitsschutz

Krankheitsbedingte Ausfallzeiten von Mitarbeitern sind für jedes Unternehmen mit hohen Kosten verbunden. Der Ausfall eines Mitarbeiters kann empfindliche Störungen im Arbeitsablauf verursachen. Daher liegt es im Interesse jeden Unternehmers, Arbeitsunfälle und Gesundheitsgefahren im gesamten Unternehmen und somit an allen Arbeitsplätzen zu vermeiden. Hilfestellung erhalten Sie nicht nur durch die Arbeitssicherheitsberatung sondern auch durch die arbeitsmedizinische Beratung über einen erfahrenen Betriebsarzt, der uns zur Seite steht und auch vertraglich gebunden werden kann.

Unsere Beratung

 

Wie ist der Ablauf meiner Betreuung?
Ziel ist es, eine funktionierende Organisation des jeweiligen betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes zu erreichen.

Grund zur Beratung kann zum einen eine Forderung durch den Unfallversicherungsträger bzw. der staatlichen Arbeitsschutzbehörde und zum anderen eine Anfrage durch den Betrieb selbst sein.

In beiden Fällen wird gemeinsam das Ziel sein, ein den betrieblichen Gegebenheiten angepasstes rechtssicheres Arbeitsschutzmanagementsystem aufzubauen bzw. zu verbessern.

Für die gesetzlich vorgeschriebene sicherheitstechnische und betriebsärztliche Betreuung haben Sie die Wahl zwischen der Regelbetreuung oder der alternativen Betreuung.

 

Regelbetreuung für Betriebe mit bis zu 10 Beschäftigten

Hier entscheidet der Unternehmer selbst, wieviel Betreuung und Beratung er benötigt. Diese Betreuungsart besteht aus der Grundbetreuung und der anlassbezogenen Betreuung.
Jeder Unternehmer muss eine schriftliche Gefährdungsbeurteilung erstellen, in der er die potenziellen Gefahren in seinem Betrieb aufnimmt, Maßnahmen festlegt, um sie zu beseitigen, und diese dann auch umsetzt. Hierzu ist die Unterstützung durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit und den Betriebsarzt notwendig. Die Gefährdungsbeurteilung fällt in die Grundbetreuung.
Bei der anlassbezogenen Betreuung schaltet der Unternehmer die Fachkraft für Arbeitssicherheit oder den Betriebsarzt nur noch bei besonderen Anlässen ein. Dies wären z.B. Neu- und Umbauten, betriebliche Veränderungen, Gestaltung neuer Arbeitsplätze, Erstellung von Notfall- und Alarmplänen und Untersuchungen von Unfällen und Berufskrankheiten.

 

Regelbetreuung für Betriebe mit mehr als 10 Beschäftigten

Bei dieser Betreuungsart beraten und unterstützen die Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Betriebsarzt die Unternehmen kontinuierlich im Arbeits- und Gesundheitsschutz. Die Betreuung unterteilt sich hier in Grundbetreuung und in die betriebsspezifische Betreuung.

In der Grundbetreuung fordert die DGUV Vorschrift 2, abhängig von der Betriebsart, feste Einsatzzeiten für die Fachkraft für Arbeitssicherheit und den Betriebsarzt. Die Grundbetreuung selbst umfasst die Basisleistungen entsprechend den Forderungen aus dem Arbeitssicherheitsgesetz. Bei der betriebsspezifischen Betreuung wird der individuelle Bedarf im Betrieb behandelt.

Für welche Unternehmungen biete ich Beratungen an?
Beratung wird vom Grundsatz her für jedes Unternehmen angeboten! Neben der Regelbetreuung stehe ich auch für Projekte wie Gefährdungsbeurteilungen, Erstellung von Betriebsanweisungen für Maschinen und Gefahrstoffe, Unterweisung der Beschäftigten etc. zur Verfügung. Kurz gesagt, die meisten im Leistungsangebot aufgeführten Leistungen können auch als Einzelaufträge (Projekte) angeboten werden. Dies könnte für Unternehmer, die sich aufgrund ihrer Betriebsgröße für eine alternative bedarfsorientierte Betreuung entschieden haben, von Interesse sein.
Welche Referenzen können wir vorweisen?

Ausgewählte Kundenstimmen

Kontakt

Dipl.Ing. (FH) Norbert Lettow
Referent für Arbeitssicherheit, Umwelt und Qualität, Brandschutzbeauftragter,
Regalprüfer

Elsa-Brandström-Weg 17
31535 Neustadt

Telefon

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Mobil. 0162 – 2581527

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